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Share Point als zentraler Dreh und Angelpunkt für Ihre Informationen und Daten. MS Share Point für Filmprojekte Um Share Point an lebendig demonstrieren zu können, haben wir als Musterbeispiel eine Filmproduktionsfirma hergenommen. Anleitung zur Demonstration Link zum Demonstrationsbereich Filmprojekt
Webseitenerstellung und Betreuung Wir planen gemeinsam mit Ihnen Ihren Webauftritt ganz im Sinne von einer "corporate identity (CI)" . Die CI ist quasi die Bekleidung Ihrer Firma. Ist die Bekleidung mit der Persönlichkeit stimmig, wir die Erscheinung einen positiven bleibenden Eindruck hinterlassen. Wir erstellen für Sie Logo's und Design, nicht nur für die Homepage, sondern auch für Visitenkarten, Briefpapier, Flyer, Schilder, etc. Eine lebendige Seite zeugt von einem lebendigem Geist der Firma, deshalb gestalten wir die Webseiten so, dass Sie selbst einfach Änderungen und Ergänzungen jederzeit einbauen können.
Diätenausgleich/Differenzwerbungskosten Grundsätzlich ist es vom Finanzminister für jeden angestellten oder arbeitenten Österreicher, der von seiner Firma auf eine Dienstreise geschickt wird, vorgesehen, dass er dafür die gleichen Diäten wie österreichische Bundesbedienstete oder Beamte bekommen sollte. Nun ist die Privatindustrie nicht immer so finanzstark wie der österreichische Staat und deshalb wurden und werden in den Kollektivverträgen meist niederigere Diätensätze (die auch je nach Zugehörigkeit variieren) verhandelt bzw. festgelegt. Um diese Ungerechtigkeit auszugleichen gibt es lt Steuerhandbuch (Das Steuerhandbuch 2006: Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2005 für LohnsteuerzahlerInnen. Erhältlich bei jedem Finanzamt oder beim Bundesministerium für Finanzen) die Möglichkeit die Reisekosten als Differnzwerbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung bis zu 5 Jahre rückwirkend als steuermindernde Aufwändungen anzugeben. Zitat Reisekosten S46: "Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keine oder nur einen Teil der steuerlich zulässigen Reisekostenersätze, kann er seine Aufwendungen ganz oder zum Teil als Werbungskosten geltend machen." Das Problem besteht darin, dass die Differenzwerbungskosten vom Steuerzahler selbst ausgerechnet werden müssen. Es hat mehrere Jahre gebraucht, bis ich herausgefunden habe, welche Berechnungsmethode die Richtige ist. Es gibt keine klare Niederschrift im Finanzgesetz und auch keine einheitliche Aussage der Finanzämter oder des Finanzministeriums. Da für jedes Land eigene Diätensätze und in den Ländern teilweise eigene Diätensätze für Städte oder Bezirke gelten und die Diätenberechnung im Innland anders als im Ausland zu erfolgen hat, artet die Berechnung leicht zu eineer Sisyphus Arbeit aus. Weitere Angaben darf ich hier leider nicht machen, da dies in Österreich für nicht Zugehörige zur Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder strafbar ist. Eines seih hier noch angemerkt, es müssen vollständige Aufzeichnungen über die Reise (Datum, Uhrzeit des Grenzübertrittes, Reiseziel und am besten auch Zweck der Reise) vorhanden sein, dies können zb nachvollziehbare handschriftliche Aufzeichnungen in einem Kalenderbuch sein. Diese Aufzeichnungen müssen dem Finanzamt vorgelegt werden können. Als Dienstleister in der automatisierten Datenverarbeitung bin ich jedoch berechtigt ein Programm zur Berechnung der Differenzwerbungskosten zu erstellen und zu vertreiben. Nicht berechtigt bin ich lt. Finanzämter und Kammer dieses Programm zu verwenden um für Kunden Ihre Daten automatisch auszuwerten und zu berechnen. Meiner Meinung nach "Typisch österreichisch!". Das Programm basiert auf einer Excel-Arbeitsmappe (MS Excel 2003 und höher). Ein Beispiel können Sie hier ansehen. Zusätzlich bietet das Programm Auswertungen der Reisezeit in Österreich und/oder in den verschiedenen Ländern als Tabelle und Diagramm. Das Programm kostet 60 € inkl MwSt und wird per E-Mail und/oder auf CD zur Verfügung gestellt. Für die Anrechnung beim Finanzamt kann keine Garantie abgegeben werden, da Finanzbeamten bei den Reisekosten "nach eigenem Ermessen" entscheiden dürfen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass manche Finanzämter an manchen Wochentagen Differenzwerbungskosten anerkennen und an manchen Wochentagen eben nicht. (Erinnert sehr stark an das Verkehrsschild "Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe". Das Beurteilen von Nässe liegt dabei im Ermessen des Polizisten!!!) |